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Präambel

Allgemeine Verpflichtungen

  1. Hinweisen und Anordnungen des Personals der Immanuel Klinik Märkische Schweiz ist Folge zu leisten.
  2. Jeder Patient hat bezogen auf seine rehabilitativen Leistungen eine Mitwirkungspflicht.
  3. Zu den medizinischen, therapeutischen und pflegerischen Anwendungen müssen sich die Patienten termingerecht in den dafür vorgesehenen Räumlichkeiten aufhalten.

Anfertigung von bildgebenden Medien von Personen auf dem Gelände / im Gebäude

Begleitpersonen

Besuchs- und Ausgangsregelung

Brandschutz

Einrichtung und Räumlichkeiten

Elektronische Geräte

Entlassung

Gewalt

Haftungshinweise

Handynutzung

Kleidung

Medien, Werbung und Verkauf

Medikamente und Hilfsmittel

Notfälle und Erkrankungen

  1. Sie drücken den roten Knopf des Notfall-Moduls in Ihrem Zimmer,
  2. Sie betätigen die Zugschalter in Ihrem Zimmer, oder
  3. Sie wählen über Ihr Zimmertelefon die Nummer 666.

Ordnung und Sauberkeit

Patienten- und Gästezimmer

Parken und Fahrzeugverkehr

Postsendungen

Rauchen und andere Suchtmittel

Ruhezeiten

Tiere

Verpflegung / Lebensmittel

Wertgegenstände

Verstöße gegen die Hausordnung

Die Geschäftsführung der Immanuel Klinik Märkische Schweiz Stand 11/2024

Weitere Informationen zu Ihrem Aufenthalt