
Hausordnung
Die Hausordnung der Immanuel Klinik Märkische Schweiz wird mit dem Einladungsschreiben der Klinik durch Patienten, Gäste und Angehörige anerkannt.
Kontakt
Präambel
- Der Aufenthalt in einer Rehabilitationseinrichtung erfordert im Interesse der Patienten und Gäste besondere gegenseitige Rücksichtnahme, Verständnis und auch eine gewisse Ordnung.
- Es ist notwendig sich so zu verhalten, dass andere Patienten und Gäste weder in ihrer Genesung gestört, noch das Sittlichkeitsgefühl oder die religiösen bzw. politischen Ansichten verletzt werden.
- Wir möchten unseren Patientinnen und Patienten sowie Gästen dennoch so viel Freiheit wie möglich einräumen. Deshalb bitten wir Sie, unsere Hausordnung zu beachten. Sie ist für alle verbindlich, die in unserem Hause ein- und ausgehen. Verstöße gegen die Hausordnung werden besprochen.
- In der folgenden alphabetischen Hausordnung wird aus Gründen der Vereinfachung das generische Maskulinum verwendet. Weibliche Personengruppen sind hierbei explizit eingeschlossen.
Allgemeine Verpflichtungen
- Hinweisen und Anordnungen des Personals der Immanuel Klinik Märkische Schweiz ist Folge zu leisten.
- Jeder Patient hat bezogen auf seine rehabilitativen Leistungen eine Mitwirkungspflicht.
- Zu den medizinischen, therapeutischen und pflegerischen Anwendungen müssen sich die Patienten termingerecht in den dafür vorgesehenen Räumlichkeiten aufhalten.
Anfertigung von bildgebenden Medien von Personen auf dem Gelände / im Gebäude
- Zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte von Patienten, Besuchern, Mitarbeitern und weiteren Externen sind das Anfertigen von Video- und Tonaufnahmen sowie das Fotografieren in allen Räumlichkeiten und auf dem Gelände der Immanuel Klinik Märkische Schweiz nicht gestattet.
- Ohne die ausdrückliche Genehmigung durch die Geschäftsführung und ggf. schriftlicher Einwilligung abgebildeter Personen ist es Mitarbeitern und betriebsfremden Personen untersagt, auf dem Gelände und in den Räumlichkeiten der Immanuel Klinik Märkische Schweiz von Dritten – insbesondere von Patienten, Besuchern, Mitarbeitern etc. – Fotos, Videos und ähnliche Medien anzufertigen, die eine oder mehrere Personen abbilden.
Begleitpersonen
- Es wird darauf hingewiesen, dass Begleitpersonen bei uns ärztlich und pflegerisch nicht versorgt werden können, da eine strikte Trennung von ambulantem und stationärem (rehabilitativem) Bereich gesetzlich vorgegeben ist. Ausnahmen stellen lebensbedrohliche Situationen dar, die ein unverzügliches Handeln erforderlich machen.
Besuchs- und Ausgangsregelung
- Feste Besuchszeiten sind für die Immanuel Klinik Märkische Schweiz nicht festgelegt. Prinzipiell sind die Ruhezeiten von 22:00 bis 06:00 Uhr einzuhalten. Wünschenswert ist der Besuch außerhalb der Therapiezeiten.
- Personen, denen Infektionskrankheiten im häuslichen Umfeld bekannt sind, sollten auf Besuche in der Immanuel Klinik Märkische Schweiz verzichten. Schon Erkältungskrankheiten der Besucher können für onkologische Patienten eine Gefährdung bedeuten.
- Eine Übernachtung von Besuchern in der Immanuel Klinik Märkische Schweiz ist möglich. Bitte sprechen Sie die Rezeption an.
Brandschutz
- Es gilt die Brandschutzordnung der Immanuel Klinik Märkische Schweiz. Insbesondere:
- Auf Grund der erhöhten Brandgefahr ist das Abbrennen von offenem Licht (z. B. Kerzen) und Feuer im gesamten Klinikbereich ausdrücklich untersagt.
- Das mutwillige Auslösen eines Brandmelders – z. B. durch unerlaubte Nutzung von Kerzen oder dem Rauchen an nicht ausgewiesenen Orten – führt zu einem Feuerwehreinsatz. Die Kosten eines Feuerwehreinsatzes werden Ihnen berechnet.
- Bitte benachrichtigen Sie sofort das Personal, wenn Sie ein Feuer oder eine andere Betriebsstörung entdecken. Schließen Sie bitte alle Fenster und Türen. Bewahren Sie im Brandfall die Ruhe! Informieren Sie sich vorsorglich über die Lage der Fluchtwege, Feuerlöscher, des Sammelplatzes etc.
Einrichtung und Räumlichkeiten
- Alle Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände sowie Räumlichkeiten sind pfleglich und schonend zu behandeln. Technische Anlagen dürfen nicht beschädigt, verstellt oder funktionsuntüchtig gemacht werden.
- Die Haftung für schuldhafte Beschädigungen richtet sich nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.
- Bitte melden Sie unverzüglich Schäden in Räumen und an Einrichtungsgegenständen sowie sonstige Besonderheiten an der Rezeption oder beim Pflegedienst.
- Die Behandlungsräume dürfen nur in den angeordneten Zeiten betreten werden. Das Betreten der Wirtschafts-, Küchen-, Maschinen- und sonstige Betriebsräume sind grundsätzlich nicht gestattet.
Elektronische Geräte
- Die Nutzung von privaten Elektro-Geräten ist nicht gestattet. Ausgenommen hiervon ist die Benutzung von Kommunikationsgeräten (Handy, Notebook etc.) oder von Geräten, die der Körperpflege dienen (Rasierapparate, Haartrockner etc.).
- Alle privaten Geräte müssen den sicherheitstechnischen Standards entsprechen. Bei Verlust oder Beschädigung privater Geräte übernimmt die Klinik keine Haftung.
Entlassung
- Alle Gebrauchsgegenstände und Hilfsmittel, die Ihnen während Ihres Klinikaufenthaltes zur Verfügung gestellt werden, sind bei Entlassung zurückzugeben.
- Am Tag Ihrer Abreise ist der Zimmerschlüssel an der Rezeption abzugeben.
- Ganztägige Beurlaubungen sind nur in Ausnahmefällen und mit schriftlicher Genehmigung des ärztlichen Dienstes möglich.
Gewalt
- Die Androhung und Ausübung von Gewalt sind verboten. Jeder ist aufgefordert, aggressivem Verhalten entgegenzutreten und es schnellstmöglich öffentlich zu machen. Nur so kann eine vertrauensvolle und angstfreie therapeutische Atmosphäre in der Klinik gewährleistet werden.
- Der Besitz von Waffen in jeder Form ist nicht gestattet.
- Die öffentliche Zurschaustellung einer rassistischen, fremdenfeindlichen, radikalen oder sonst wie Gewalt verherrlichenden Einstellung ist in der Immanuel Klinik Märkischen Schweiz ausdrücklich nicht gestattet.
Haftungshinweise
- Die Immanuel Klinik Märkische Schweiz übernimmt grundsätzlich keine Haftung für Ihren Privatbesitz.
- Mitgebrachte Gegenstände sind nicht durch die Klinik versichert. Wir übernehmen keine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von auf dem Klinikgelände untergestellten Fahrzeugen jedweder Art sowie für den Verlust oder die Beschädigung von privaten Geräten oder Gegenständen (auch in Fahrzeugen).
- Während eines Aufenthaltes außerhalb des Klinikgeländes begibt sich der Patient in jedem Fall aus dem Haftungsbereich der Klinik. Dies gilt insbesondere für nicht schriftlich genehmigte Heimfahrten bzw. Unterbrechungen des Aufenthaltes.
- Für vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigung von Klinikeigentum kann Schadensersatz verlangt werden.
Handynutzung
- Wir bitten Sie, Ihr Handy hier in der Klinik mit der angemessenen Zurückhaltung zu benutzen. Das Mitführen eingeschalteter Handys in therapeutische Veranstaltungen jeder Art ist nicht gestattet. Weiterhin ist das Telefonieren im Restaurant untersagt. Es stehen Ihnen Telefone auf den Zimmern zur Verfügung.
Kleidung
- Wir legen Wert auf eine angemessene – körperbedeckende – Bekleidung, insbesondere bei den verschiedenen Therapieformen, im Restaurant und in den Gemeinschaftsräumen.
- Ein textilfreies Sonnenbad ist nicht erlaubt.
Medien, Werbung und Verkauf
- Film-, Funk- und Fotoaufnahmen im Klinikbereich, die zur Veröffentlichung bestimmt sind, das Verteilen und Auslegen von Werbematerialen aller Art sowie das Aufhängen von Plakaten oder sonstigen Aushängen bedarf der vorherigen Zustimmung der Kaufmännischen Leitung.
- Ohne Zustimmung der Kaufmännischen Leitung ist es nicht gestattet, sich auf dem Klinikgelände wirtschaftlich zu betätigen, Werbung oder Sammlungen durchzuführen.
Medikamente und Hilfsmittel
- Patienten sollten während ihres Aufenthaltes nur die von den Klinikärzten verordneten oder akzeptierten Arznei- und Hilfsmittel verwenden.
- Bitte geben Sie grundsätzlich alle Medikamente, welche Sie einnehmen, bei der Aufnahmeuntersuchung an, zum Beispiel durch einen Ihnen vom Hausarzt oder vom vorbehandelnden Krankenhaus ausgehändigten Medikamentenplan, bzw. bringen Sie Ihre Medikamente zur Aufnahmeuntersuchung mit.
Notfälle und Erkrankungen
- Für akute Erkrankungen und medizinische Notfälle stehen rund um die Uhr der Pflegedienst und der ärztliche Bereitschaftsdienst zur Verfügung. Im Zweifelsfall nehmen Sie bitte Kontakt zum Pflegedienst auf. Dieser verständigt den diensthabenden Arzt.
- Bei Unfällen oder Störungen im Therapie-, Wohn- und Freizeitbereich informieren Sie bitte unverzüglich persönlich oder über die vorhandenen Notrufsysteme das Personal, damit Hilfe organisiert werden kann.
- Bei einem Notfall auf Ihrem Zimmer stehen Ihnen drei Möglichkeiten zur Alarmierung zur Verfügung:
- Sie drücken den roten Knopf des Notfall-Moduls in Ihrem Zimmer,
- Sie betätigen die Zugschalter in Ihrem Zimmer, oder
- Sie wählen über Ihr Zimmertelefon die Nummer 666.
- Jeder Patient hat sich den zu seiner Behandlung oder zur Verhütung von Ansteckungen angeordneten Desinfektions- und Isolierungsmaßnahmen zu unterziehen.
Ordnung und Sauberkeit
- Bitte helfen Sie durch bewussten Umgang mit Abfällen, die Zimmer, die Aufenthaltsräume und das Klinikgelände sauber zu halten. Für Abfälle sind die vorbestimmten Behälter zu benutzen.
- Zum Waschen von Wäsche stehen Waschmaschine und Trockner (gebührenpflichtig) zur Verfügung.
- Für Beschädigungen der Wäsche durch falsche Einstellungen der Wasch- und Trocknermaschine oder Eingriff in den Wasch- und Trocknervorgang durch Dritte sowie bei Verlust oder Diebstahl von unbeaufsichtigt gelassener Wäsche etc. wird von der Immanuel Klinik Märkische Schweiz keine Haftung übernommen! Des Weiteren erfolgt keine Rückerstattung von Geldverlust.
Patienten- und Gästezimmer
- Die Zuweisung der Zimmer erfolgt ohne Ansehen der Person. Grundsätzlich jedoch kann die Notwendigkeit bestehen, dass Sie während des Aufenthaltes bei uns in ein anderes Zimmer umziehen müssen, wenn ein entsprechender medizinischer Bedarf besteht.
- Fernseh- und Radiogeräte sind so einzustellen, dass Ihre Mitmenschen nicht gestört werden.
- Bei Verlust des Zimmerschlüssels melden Sie sich bitte umgehend an der Rezeption. Die Kosten für den Ersatz-Schlüssel (200,00 Euro) sind vom Patienten bzw. Gast zu tragen.
Parken und Fahrzeugverkehr
- Auf dem gesamten Klinikgelände gelten die allgemeine Straßenverkehrsordnung sowie die Parkordnung der Immanuel Klinik Märkische Schweiz.
- Fahrzeuge, die auf nicht ausgewiesenen Parkflächen (z. B. Feuerwehrzufahrten, Lieferanteneinfahrten) abgestellt wurden, werden kostenpflichtig umgestellt.
- Die Fläche vor dem Haupteingang kann zum Be- und Entladen kurzfristig beparkt werden.
Postsendungen
- Postsendungen werden von der Rezeption entgegengenommen und in die entsprechenden Postfächer verteilt; bei Sendungen, für welche die Post Empfangsbestätigungen verlangt, wird entsprechend den postalischen Bestimmungen verfahren.
Rauchen und andere Suchtmittel
- Das Rauchen ist auf dem gesamten Klinikgelände, in den Gebäuden sowie auf Ihren Zimmern ausdrücklich nicht erlaubt. Eine Ausnahme stellt der ausgewiesene Raucherplatz auf dem Balkon der Ebene 3 dar. Für das Rauchen auf den Patientenzimmern wird für die Grundreinigung eine Pauschale von 75,00 Euro erhoben.
- Der Genuss von Alkohol ist untersagt.
- Die Einnahme und der Besitz von illegalen Suchtmitteln sind während des gesamten Aufenthaltes in der Immanuel Klinik Märkische Schweiz untersagt.
Ruhezeiten
- Wir bitten Sie, auf das Ruhe- und Erholungsbedürfnis Ihrer Mitmenschen Rücksicht zu nehmen. Dazu gehört insbesondere die Einhaltung der Nachtruhe. Diese ist von 22:00 bis 06:00 Uhr.
- Besonders in Raucherbereichen bitten wir um strikte Einhaltung der Nachtruhe.
Tiere
- Das Mitbringen von Tieren sowie Halten und Füttern von Tieren ist ausdrücklich untersagt.
Verpflegung / Lebensmittel
- Eine geregelte und ausgewogene Ernährung ist eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche medizinische Maßnahme. Die Teilnahme an den Mahlzeiten ist deshalb verbindlich.
- Die Nichteinnahme von Mahlzeiten bitten wir jeweils mit dem Speisesaalservice vorab abzusprechen. Ganztägige Beurlaubungen bedürfen (siehe oben) der ärztlichen Genehmigung.
- In Ihrem eigenen Interesse sind die für den Speisesaal deklarierten Essenszeiten einzuhalten.
- Die Verpflegung der Patienten und Gäste richten sich nach dem allgemeinen Speiseplan oder nach besonderer ärztlicher Anordnung. Außerhalb der normalen Klinikverpflegung besteht innerhalb des Klinikgeländes die Möglichkeit, zusätzliche Getränke und Speisen in der Cafeteria zu kaufen.
- Aus hygienischen Gründen darf Geschirr aus dem Restaurant und der Cafeteria nicht mitgenommen werden.
- Es ist nicht erlaubt, Essen aus dem Restaurant mit auf Ihr Zimmer zu nehmen. Dieser Hinweis betrifft insbesondere das Frühstücks-, Abendbuffet sowie Salatbuffet und Nachspeisen.
- Ausnahmen, z. B. aus medizinischem Grund notwendige Zwischenmahlzeiten, sind abzusprechen.
- Es gilt die Restaurantordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung – nachzulesen im Aushang des Restaurants.
Wertgegenstände
- Es ist davon abzusehen, Wertgegenstände und erhebliche Geldbeträge zu Ihrer medizinischen Maßnahme in die Immanuel Klinik Märkische Schweiz mitzubringen.
- Dem Klinikpersonal ist es nicht gestattet, Privateigentum von Patienten dienstlich oder persönlich in Verwahrung zu nehmen. Wertgegenstände können seitens der Klinik nicht verschlossen werden.
- Diebstähle sind umgehend an der Rezeption, alternativ beim Pflegedienst, zu melden und polizeilich anzuzeigen.
- Beachten Sie unbedingt unsere Haftungshinweise!
Verstöße gegen die Hausordnung
- Patienten und Gäste, welche gegen die Bestimmungen der Hausordnung verstoßen, die Sicherheit des Versorgungsauftrages oder den ordnungsgemäßen Ablauf der Klinik stören, können von den Behandlungen ausgeschlossen werden.
- Patienten, Begleitpersonen, Besucher und andere Personen können bei Verstößen gegen diese Hausordnung der Klinik verwiesen werden. In schwerwiegenden Fällen bleibt die Erteilung eines Hausverbotes vorbehalten.
Die Geschäftsführung der Immanuel Klinik Märkische Schweiz Stand 11/2024