
Hausordnung
Die Hausordnung der Immanuel Klinik Märkische Schweiz wird mit dem Einladungsschreiben der Klinik durch Patienten, Gäste und Angehörige anerkannt.
Kontakt
Präambel
- Der Aufenthalt in einer Rehabilitationseinrichtung erfordert im Interesse aller Rehabilitandinnen und Rehabilitanden, Gäste sowie Mitarbeitenden gegenseitige Rücksichtnahme, Verständnis und die Einhaltung bestimmter Regeln.
- Bitte verhalten Sie sich so, dass andere Personen weder in ihrer Genesung gestört noch in ihren persönlichen, religiösen oder politischen Überzeugungen verletzt werden. Gleichzeitig möchten wir Ihnen während Ihres Aufenthaltes ein möglichst hohes Maß an persönlicher Freiheit ermöglichen.
- Diese Hausordnung gilt für alle Personen, die sich auf dem Gelände oder in den Gebäuden der Immanuel Klinik Märkische Schweiz aufhalten. Verstöße gegen die Hausordnung können Konsequenzen bis hin zum Ausschluss von Behandlungen oder einem Hausverweis nach sich ziehen.
1. Allgemeine Verpflichtungen
- Den Anweisungen und Hinweisen der Mitarbeitenden der Immanuel Klinik Märkische Schweiz ist Folge zu leisten.
- Jede Rehabilitandin und jeder Rehabilitand ist verpflichtet, aktiv an seiner Rehabilitation mitzuwirken.
- Zu medizinischen, therapeutischen und pflegerischen Anwendungen müssen sich die Rehabilitandinnen und Rehabilitanden termingerecht in den dafür vorgesehenen Räumlichkeiten einfinden.
- Sollte eine Teilnahme an einer Therapie aus persönlichen oder gesundheitlichen Gründen nicht möglich sein, ist eine rechtzeitige Abmeldung bei der jeweiligen Therapie erforderlich.
- Wenn Rehabilitandinnen und Rehabilitanden das Klinikgelände für einen längeren Zeitraum, beispielsweise für private Unternehmungen, verlassen möchten, ist dies zuvor beim Pflegedienst zu melden.
2. Foto-, Video- und Tonaufnahmen
- Zum Schutz der Persönlichkeitsrechte von Rehabilitandinnen und Rehabilitanden, Besuchern und Mitarbeitenden sind Foto-, Video- und Tonaufnahmen in allen Gebäuden sowie auf dem gesamten Klinikgelände grundsätzlich untersagt.
- Ausnahmen sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Geschäftsführung sowie mit der Einwilligung der betroffenen Personen zulässig.
3. Begleitpersonen
- Begleitpersonen können in der Klinik grundsätzlich nicht ärztlich oder pflegerisch versorgt werden, da eine gesetzlich vorgeschriebene Trennung zwischen ambulantem und stationärem Bereich besteht.
- Ausnahmen gelten ausschließlich in akuten lebensbedrohlichen Situationen.
4. Besuch und Ausgang
- Es bestehen keine festen Besuchszeiten. Die Nachtruhe von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr ist einzuhalten.
- Besuche sollten möglichst außerhalb der Therapiezeiten stattfinden.
- Personen mit ansteckenden Erkrankungen oder Erkältungssymptomen werden gebeten, auf Besuche zu verzichten.
- Eine Übernachtung von Besuchern ist nach Rücksprache mit der Rezeption möglich.
5. Brandschutz
- Es gilt die Brandschutzordnung der Immanuel Klinik Märkische Schweiz.
- Offenes Feuer, zum Beispiel Kerzen, ist im gesamten Klinikbereich verboten.
- Das mutwillige Auslösen eines Brandmelders führt zu einem Feuerwehreinsatz. Die entstehenden Kosten können dem Verursacher in Rechnung gestellt werden.
- Bitte informieren Sie sofort das Personal, wenn Sie Feuer oder technische Störungen bemerken.
- Machen Sie sich vorsorglich mit den Fluchtwegen, Feuerlöschern und Sammelplätzen vertraut.
6. Einrichtung und Räumlichkeiten
- Alle Einrichtungen, Gegenstände und Räumlichkeiten der Klinik sind pfleglich zu behandeln.
- Beschädigungen oder technische Störungen sind unverzüglich an der Rezeption oder beim Pflegedienst zu melden.
- Behandlungsräume dürfen nur zu den vorgesehenen Zeiten betreten werden.
- Wirtschafts-, Küchen-, Maschinen- und Betriebsräume dürfen von Rehabilitandinnen und Rehabilitanden sowie Besuchern nicht betreten werden.
7. Elektronische Geräte
- Private Elektrogeräte dürfen grundsätzlich nicht verwendet werden.
- Ausgenommen sind Kommunikationsgeräte wie Mobiltelefone oder Notebooks sowie Geräte der Körperpflege, beispielsweise Rasierer oder Haartrockner.
- Alle Geräte müssen den geltenden Sicherheitsstandards entsprechen.
- Für Verlust oder Beschädigung privater Geräte übernimmt die Klinik keine Haftung.
8. Entlassung und Beurlaubung
- Bei Entlassung sind alle während des Aufenthaltes zur Verfügung gestellten Gegenstände und Hilfsmittel zurückzugeben.
- Der Zimmerschlüssel ist am Abreisetag an der Rezeption abzugeben.
- Ganztägige Beurlaubungen sind nur in Ausnahmefällen und ausschließlich mit schriftlicher Genehmigung des ärztlichen Dienstes möglich.
9. Gewalt und respektvolles Verhalten
- Gewalt, Gewaltandrohungen sowie aggressives Verhalten werden nicht toleriert.
- Der Besitz von Waffen jeglicher Art ist untersagt.
- Rassistische, fremdenfeindliche oder extremistische Äußerungen oder Darstellungen sind auf dem Klinikgelände nicht gestattet.
10. Haftung
- Die Klinik übernimmt keine Haftung für private Gegenstände, Bargeld oder Wertgegenstände.
- Dies gilt auch für abgestellte Fahrzeuge und darin befindliche Gegenstände.
- Während eines Aufenthaltes außerhalb des Klinikgeländes befinden sich Rehabilitandinnen und Rehabilitanden außerhalb des Haftungsbereiches der Klinik.
- Für vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigungen von Klinikeigentum kann Schadensersatz verlangt werden.
11. Handynutzung
- Bitte benutzen Sie Ihr Mobiltelefon mit Rücksicht auf andere Rehabilitandinnen und Rehabilitanden.
- In therapeutischen Veranstaltungen sowie im Restaurant ist das Telefonieren nicht gestattet.
- Fernseh- und Audiogeräte sind so zu verwenden, dass andere Personen nicht gestört werden.
12. Kleidung
- In allen öffentlichen Bereichen der Klinik ist angemessene, körperbedeckende Kleidung zu tragen.
- Dies gilt insbesondere für Therapieeinheiten, das Restaurant und Gemeinschaftsräume.
- Textilfreies Sonnenbaden ist nicht gestattet.
13. Medikamente
- Während Ihres Aufenthaltes sollten ausschließlich Medikamente verwendet werden, die durch die Klinikärzte verordnet oder akzeptiert wurden.
- Bitte geben Sie bei der Aufnahmeuntersuchung alle Medikamente an, die Sie einnehmen, und bringen Sie nach Möglichkeit einen aktuellen Medikamentenplan mit.
14. Notfälle und Erkrankungen
- Bei akuten gesundheitlichen Problemen stehen rund um die Uhr der Pflegedienst sowie der ärztliche Bereitschaftsdienst zur Verfügung.
- Informieren Sie bei Unfällen oder Störungen bitte umgehend das Personal.
- In Ihrem Zimmer können Sie Hilfe über den Notrufknopf, die Zugschalter oder telefonisch über die Nummer 666 anfordern.
15. Ordnung und Sauberkeit
- Bitte tragen Sie dazu bei, Zimmer, Aufenthaltsräume und das Klinikgelände sauber zu halten.
- Abfälle sind ausschließlich in den vorgesehenen Behältern zu entsorgen.
- Waschmaschinen und Trockner stehen gegen Gebühr zur Verfügung. Für Schäden oder Verlust von Wäsche wird keine Haftung übernommen.
16. Patienten- und Gästezimmer
- Die Zuteilung der Zimmer erfolgt durch die Klinik. Bei medizinischer Notwendigkeit kann ein Zimmerwechsel erforderlich sein.
- Fernseh- und Radiogeräte sind so einzustellen, dass andere Personen nicht gestört werden.
- Bei Verlust des Zimmerschlüssels ist sofort die Rezeption zu informieren. Die Kosten für den Ersatzschlüssel trägt der Rehabilitand.
17. Parken und Fahrzeugverkehr
- Auf dem Klinikgelände gelten die Straßenverkehrsordnung sowie die Parkordnung der Klinik.
- Unberechtigt abgestellte Fahrzeuge können kostenpflichtig umgesetzt werden.
- Der Bereich vor dem Haupteingang dient ausschließlich dem kurzfristigen Be- und Entladen.
18. Post
- Postsendungen werden von der Rezeption entgegengenommen und in die entsprechenden Postfächer verteilt.
19. Rauchen, Alkohol und Suchtmittel
- Das Rauchen ist auf dem gesamten Klinikgelände sowie in allen Gebäuden grundsätzlich untersagt.
- Eine Ausnahme besteht ausschließlich im ausgewiesenen Raucherbereich auf dem Raucherbalkon in der Ebene EG 3. Das Rauchen ist nur dort gestattet.
- Der Konsum von Alkohol ist während des Aufenthaltes nicht gestattet.
- Der Besitz und Konsum illegaler Suchtmittel ist verboten.
20. Ruhezeiten
- Die Nachtruhe gilt von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr.
- Bitte nehmen Sie in dieser Zeit besondere Rücksicht auf Ihre Mitmenschen.
21. Tiere
- Das Mitbringen, Halten oder Füttern von Tieren auf dem Klinikgelände ist nicht erlaubt.
22. Verpflegung
- Die Teilnahme an den Mahlzeiten ist Bestandteil der Rehabilitation und daher verbindlich.
- Sollten Sie eine Mahlzeit nicht wahrnehmen können, informieren Sie bitte rechtzeitig den Speisesaalservice.
- Geschirr aus Restaurant oder Cafeteria darf aus hygienischen Gründen nicht mitgenommen werden.
- Speisen dürfen grundsätzlich nicht auf die Zimmer mitgenommen werden, sofern keine medizinische Ausnahme besteht.
23. Wertgegenstände
- Es wird empfohlen, keine größeren Geldbeträge oder Wertgegenstände mitzubringen.
- Die Klinik kann keine Verwahrung oder Versicherung für private Wertgegenstände übernehmen.
- Diebstähle sind umgehend der Rezeption oder dem Pflegedienst zu melden.
24. Verstöße gegen die Hausordnung
- Rehabilitandinnen und Rehabilitanden sowie Besucher, die gegen die Hausordnung verstoßen oder den Klinikbetrieb erheblich stören, können von Behandlungen ausgeschlossen oder des Hauses verwiesen werden.
- In schwerwiegenden Fällen kann ein Hausverbot ausgesprochen werden.
Immanuel Klinik Märkische Schweiz
Im Auftrag der Klinikleitung
Stand: 03/2026