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1. Präambel

Die Behandlung und Rehabilitation kranker Menschen erfordert gegenseitige Rücksichtnahme. Die nachfolgende Hausordnung ist daher für alle Personen, die sich in der Immanuel Klinik Märkische Schweiz aufhalten, verbindlich. Die Hausordnung soll die Sicherheit und Ordnung im Hinblick auf eine ungestörte Patientenversorgung sowie auf den sicheren Betrieb der Einrichtungen, Apparate, Geräte und maschinellen Anlagen gewährleisten. Die Hausordnung ist auf den gesamten Bereich der Immanuel Klinik Märkische Schweiz einschließlich der Außenanlagen anzuwenden.

2. Allgemeine Verpflichtungen

3. Besondere Regelungen für Patienten

4. Verpflegung

5. Besondere Regelungen für Besucherinnen und Besucher

6. Besondere Regelungen für Begleitpersonen

7. Telefon/Post

8. Fundsachen

9. Genuss- und Rauschmittel

10. Sauberkeit

11. Elektronische Geräte/Rundfunk- und Fernsehgeräte

12. Privateigentum der Patienten

13. Fahrzeugverkehr und Parken im Klinikbereich

14. Ausnahmesituationen / technische Hinweise

15. Datenschutz

16. Beschwerdemanagement

17. Ahndungen bei Verstößen gegen die Hausordnung

18. Inkrafttreten

Die Geschäftsführung der Immanuel Klinik Märkische Schweiz
Stand 02/2013