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Zu Beginn überprüft die Ärztin oder der Arzt die Rehabilitationsbedürftigkeit, wenn als Folge der Erkrankung und/oder der Therapie Beeinträchtigungen der Teilhabe drohen bzw. bereits vorliegen. Bei einer günstigen Rehabilitationsprognose kann erwartet werden, dass durch die spezifisch therapeutischen Mittel der Rehabilitation eine Kompensation dieser Störungen zu erreichen ist.

Eine weitere Voraussetzung für die Bewilligung einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation ist das Vorliegen einer Rehabilitationsfähigkeit. Dies bedeutet, dass der Antragsteller einerseits für rehabilitative Maßnahmen ausreichend belastbar und motiviert sein muss und auch in der Lage ist, aktiv bei der Rehabilitation mitzuwirken.

Eine bereits bestehende medikamentöse Tumortherapie wie Chemotherapie, Hormonbehandlung und/oder Antikörpertherapie bzw. zielgerichtete Therapie können während der Rehabilitationsmaßnahme fortgeführt werden. Dabei kooperieren die Fachärzte mit vor- und nachbehandelnden ärztlichen Kollegen, organisieren Nachhaltigkeitsbelange in der Nachsorge und erstellen einen sozialmedizinischen Entlassungsbericht. Er enthält detaillierte Angaben zu folgenden Punkten:

Chefärztliche Privatambulanz

Die chefärztliche Privatambulanz für Innere Medizin, Hämatologie und internistische Onkologie sowie Palliativmedizin und Sportmedizin wird von Frau Prof. Dr. med. Diana Lüftner geführt. Bitte sprechen Sie uns während Ihres Aufenthaltes darauf an.

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