Sozialberatung und rehabilitative Beratung
Im Vordergrund der Sozialberatung stehen Hilfen und Beratung zur beruflichen Wiedereingliederung, zu Problemen der häuslichen Selbstversorgung und zur Organisation der Nachsorge.
Kontakt
Grundlegende Informationen dazu erhalten die Rehabilitanden und Rehabilitandinnen im Seminar „Sozialrechtliche Informationen“. Individuelle Fragestellungen werden in Form von Einzelgesprächen, auch unter Einbeziehung der Angehörigen geklärt. Ziel ist es mit unserem Angebot, die Betroffenen auf ihrem Weg in eine veränderte Normalität zu unterstützen und gemeinsam die erforderlichen Anpassungen an die reduzierte Leistungsfähigkeit vorzunehmen.
Dies kann im Einzelnen umfassen:
- Beratung zu Teilhabeleistungen
- Hilfe bei Antragstellungen – Schwerbehinderung, Pflegeleistungen
- Antrag auf finanzielle Unterstützung bei onkologischen Erkrankungen
- Beratung zu Sozialleistungen, finanzielle Sicherung
- Beratung zu sozialrechtlichen Fragen
- Einleitung einer stufenweisen Wiedereingliederung
- Vermittlung von Selbsthilfegruppen und Nachsorgeanbietern
- Vermittlung von häuslicher Pflege und vieles mehr
Die Sozialberatung erfolgt durch Sozialarbeiterinnen, sowie durch alle an der Rehabilitation beteiligten Mitarbeiter in enger Zusammenarbeit.