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Anschlussheilbehandlung

Eine Anschlussheilbehandlung erfolgt in der Regel zwei bis sechs Wochen direkt nach Abschluss der Behandlung gegen die Krebserkrankung, wie Operationen, Strahlentherapien, Chemotherapien oder eine anderen medikamentösen Tumortherapien.

Der Antrag auf eine Anschlussheilbehandlung wird nach Anregung durch den behandelnden Arzt mit Unterstützung des Sozialdienstes durch den Patienten oder die Patientin selbst gestellt. Bei Einleitung einer Anschlussrehabilitation muss eine Chemotherapie oder andere medikamentöse Tumortherapie nicht abgeschlossen sein, ist aber üblicherweise bereits eingeleitet worden und kann in der Immanuel Klinik Märkische Schweiz weitergeführt werden. Die Anschlussheilbehandlung wird bis zum Ablauf eines Jahres nach Behandlungsende eingeleitet.

Bis zum Ablauf von zwei Jahren nach Therapieende können dann Rehabilitationsmaßnahmen im Sinne der unten genannten Onkologischen Rehabilitation wiederholt werden, wenn noch Funktionsstörungen oder auch seelische Belastungen durch die Tumorerkrankung vorliegen. Der Antrag wird beim zuständigen Sozialleistungsträger, was meistens die Deutsche Rentenversicherung ist, erneut durch den Patienten selbst gestellt.

Onkologische Reha

Im Behandlungskonzept von Patienten mit Tumorerkrankungen hat die onkologische Rehabilitation ihren festen Stellenwert. Unser Ziel für Ihre rehabilitativen Therapien ist es, dass Sie danach wieder eine größtmögliche Teilhabe am Erwerbsleben und/oder am Leben in der Gemeinschaft genießen können. 

Aufgabe einer onkologischen Reha ist es, die noch verbliebenen Funktionsstörungen, die durch eine Tumorerkrankung oder deren Therapie eingetreten sind, zu beseitigen oder zu minimieren. Sie gibt den Betroffenen die Möglichkeit, ihre „Alltagsfähigkeit” wieder herzustellen, um ungehindert am beruflichen und sozialen Leben teilnehmen zu können. Mit ihrem ganzheitlichen Therapieansatz trägt die onkologische Rehabilitation dazu bei, bestmögliche Voraussetzungen für die Wiedererlangung der früheren Lebensqualität zu schaffen.

Ziel einer onkologischen Rehabilitation ist es also, die durch die Erkrankung oder deren Therapie bedingten körperlichen, psychischen und sozialen Einschränkungen positiv zu beeinflussen und somit die Lebensqualität der Betroffenen zu verbessern. Die Immanuel Klinik Märkische Schweiz arbeitet dabei mit einem umfassenden, ganzheitlich orientierten und interdisziplinären Behandlungskonzept. Ziele sind dabei u. a. die Wiedereingliederung ins Erwerbsleben, die Sicherung der Selbstversorgung, die Befähigung zur Haushaltsführung und zur Freizeitaktivität. Patientinnen und Patienten sollen in die Lage versetzt werden, selbstbestimmt und gleichberechtigt am Leben in der Gesellschaft teilzunehmen. Hierzu gehört u. a. die Versorgung mit Hilfsmitteln und die Vermittlung von Kontakten zu Selbsthilfegruppen bzw. weiterführenden beratenden Einrichtungen. Über die Rehabilitationsmaßnahme hinaus können u. a. Rehabilitationssport bzw. Funktionstraining indiziert sein.

Ziel jeder rehabilitativen Behandlung ist auch die Befähigung der Patientinnen und Patienten, ihren Rehabilitationsprozess eigenständig fortsetzen zu können. Aus diesem Grund werden im Verlauf der Maßnahme u. a. vielfältige edukative Leistungen zur Erkrankung selbst aber auch zur Motivation und Lebensstiländerung angeboten. Weitere Rehabilitationsziele sind mit dem Patienten gemeinsam Strategien zum Abbau von Risikoverhalten zu entwickeln, Entspannungstechniken zu erlernen und die Körperwahrnehmung zu schulen.

Gemeinsamkeiten von Anschlussheilbehandlung und Onkologischer Rehabilitation

Beide Konzepte arbeiten weniger mit onkologischen Diagnosen als mit Funktionseinschränkungen nach einer Krebserkrankung und deren Therapie.

Schwäche und Leistungsminderung und der nachfolgende Trainingsbedarf treten bei vielen Erkrankungen auf und haben einen weitgehend identischen Therapieansatz.

Organisatorischer Ablauf einer Rehabilitation

Mit der Erhebung der individuellen Erkrankungsgeschichte und des körperlichen Untersuchungsbefundes beginnt die ärztliche Betreuung, die ein umfassendes Bild der einzelnen Patientinnen und Patienten zeichnen soll. Folgende Fragen sollen dabei beantwortet werden:

 

Damit erhält der Arzt alle notwendigen Informationen, um die notwendige ergänzende Diagnostik (z.B. Blutabnahme, Ultraschall, EKG) festzulegen. Dies komplettiert die Datenlage und hilft, einen individuellen Behandlungsplan mit der Patientinnen und Patienten festzulegen. Hier fließen die Wünsche der Patientinnen und Patienten mit den medizinischen Möglichkeiten in ein Konzept, das dann von den Therapieteams umgesetzt und ggf. im Verlauf angepasst wird.

Vor Beendigung der Rehabilitationsleistung wird im Abschlussgespräch, bezugnehmend auf die gestellten Ziele, das Ergebnis der Rehabilitation aus Sicht der Patientinnen und Patienten und des Arztes bewertet. Für den Kostenträger wird ein sozialmedizinisches Gutachten durch den Arzt erstellt und Empfehlungen für die Nachsorge gegeben. Dieses Gutachten wird dem Patienten selbstverständlich innerhalb von 2 Wochen postalisch zugestellt.