Sozial- und Rehabilitative Beratung
Im Vordergrund der Sozialberatung stehen Hilfen und Beratung zur beruflichen Wiedereingliederung, zu Problemen der häuslichen Selbstversorgung, Fragen der finanziellen Absicherung und zur Organisation der Nachsorge.

Sozial- und Rehabilitative Beratung
Grundlegende Kenntnisse und Informationen dazu erhalten alle Patienten im Seminar sozialrechtliche Beratung. Individuelle Fragestellungen werden in Form von Gruppen- oder Einzelgesprächen auch unter Einbeziehung der Angehörigen geklärt. Ziel ist es mit unserem Angebot die Patienten auf ihrem Weg in eine veränderte Normalität zu unterstützen und gemeinsam die erforderlichen Anpassungen an die vorhandene Leistungsfähigkeit vorzunehmen.
Dies kann im Einzelnen umfassen:
- Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Beantragung einer stufenweisen Wiedereingliederung
- Hilfe bei Antragstellung einer Schwerbehinderung
- Leistungen zur Teilhabe behinderter Menschen (Hilfsmittel)
- Antrag auf finanzielle Unterstützung bei onkologischen Erkrankungen
- Beratung zu Wohnungsfragen
- Beratung zu sozialrechtliche Fragen
- Vermittlung von Selbsthilfegruppen und Reha-Sport
- Vermittlung von häuslicher Pflege und vieles mehr.
Die Sozialberatung erfolgt durch Sozialarbeiter und Sozialpädagogen sowie durch alle an der Rehabilitation beteiligten Mitarbeiter in enger Zusammenarbeit mit den Rehabilitationsberatern der Sozialhilfeträger, die ihren Dienstsitz in den Auskunfts- und Beratungsstellen haben.