Hausordnung

Die Hausordnung der Immanuel Klinik Märkische Schweiz wird mit dem Einladungsschreiben der Klinik durch Patienten, Gäste und Angehörige

anerkannt.

1 Präambel

Die Behandlung und Rehabilitation kranker Menschen erfordert gegenseitige Rücksichtnahme. Die nachfolgende Hausordnung ist daher für alle Personen, die sich in der Immanuel Klinik Märkische Schweiz aufhalten, verbindlich. Die Hausordnung soll die Sicherheit und Ordnung im Hinblick auf eine ungestörte Patientenversorgung sowie auf den sicheren Betrieb der Einrichtungen, Apparate, Geräte und maschinellen Anlagen gewährleisten. Die Hausordnung ist auf den gesamten Bereich der Immanuel Klinik Märkische Schweiz einschließlich der Außenanlagen anzuwenden.

2 Allgemeine Verpflichtungen

  • Hinweisen und Anordnungen des medizinischen Personals und der Mitarbeiter der Verwaltung ist Folge zu leisten.
  • Im Interesse aller ist im gesamten Klinikbereich unnötiger Lärm zu vermeiden.
  • Alle Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände sind pfleglich und schonend zu behandeln.
  • Technische Anlagen dürfen nur ihrem Zweck entsprechend verwendet werden.
  • Sicherheitseinrichtungen dürfen nicht beschädigt, verstellt oder funktionsuntüchtig gemacht werden.
  • Alle Gebrauchsutensilien, die den Patienten während des Klinikaufenthaltes zur Verfügung gestellt werden, sind pfleglich zu behandeln und bei Entlassung zurückzugeben.
  • Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet.
  • Der Aufenthalt in Räumen des Betriebs- und Wirtschaftsbereiches sowie in den Räumen des Klinikpersonals ist Patienten und Besuchern nicht gestattet.
  • Ohne Zustimmung der Geschäftsführung ist es nicht gestattet, sich auf dem Klinikgelände wirtschaftlich zu betätigen, Werbung oder Sammlungen durchzuführen.
  • Film-, Funk- und Fotoaufnahmen im Klinikbereich, die zur Veröffentlichung bestimmt sind, das Verteilen und Auslegen von Werbematerialien aller Art sowie das Aufhängen von Plakaten oder sonstigen Aushängen bedürfen der vorherigen Zustimmung der Geschäftsführung.

3 Besondere Regelungen für Patienten

  • Zu den ärztlichen Visiten, zur Ausführung von Verordnungen müssen sich die Patienten in ihren Zimmern bzw. in dafür vorgesehenen Räumlichkeiten aufhalten.
  • Während eines Aufenthaltes außerhalb des Klinikgeländes begibt sich der Patient in jedem Fall aus dem Haftungsbereich der Klinik.
  • Von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr ist Ruhezeit. Während dieser Zeit wird um erhöhte Rücksichtnahme gebeten.
  • Aufgrund erhöhter Brandgefahr ist offenes Licht innerhalb der Klinik untersagt.
  • Patienten sollten während ihres Aufenthaltes nur die von den Klinikärzten verordneten oder akzeptierten Arznei- und Hilfsmittel verwenden.
  • Jeder Patient hat bezogen auf seine rehabilitative Leistung eine Mitwirkungspflicht.
  • Jeder Patient hat sich den zu seiner Behandlung oder zur Verhütung von Ansteckungen angeordneten Desinfektions- und Isoliermaßnahmen zu unterziehen.

4 Verpflegung

  • Speisen und Getränke erhalten die Patienten im Restaurant. Die Verpflegung richtet sich nach dem allgemeinen Speiseplan oder nach besonderen ärztlichen Anordnungen.
  • Es ist aus hygienischen Gründen den Patienten nicht erlaubt, Nahrungsmittel mit auf die Zimmer zu nehmen. Ausnahmen stellen ärztliche Anordnungen dar.

5 Besondere Regelungen für Besucher

  • Feste Besuchszeiten sind für die gesamte Klinik nicht festgelegt. Generell sind die Ruhezeiten von 22:00 bis 06:00 Uhr zu beachten.
  • Personen, denen Infektionskrankheiten im häuslichen Umfeld bekannt sind, sollten auf Besuche in der Rehaklinik verzichten. Schon Erkältungskrankheiten der Besucher können insbesondere für onkologische Patienten eine Gefährdung bedeuten.
  • Während der Visiten oder pflegerischen Tätigkeiten bitten wir Besucher, das Patientenzimmer zu verlassen.

6 Besondere Regelungen für Begleitpersonen

  • Wir weisen Sie darauf hin, dass Begleitpersonen bei uns ärztlich und pflegerisch nicht versorgt werden können, da eine strikte Trennung von ambulantem und stationärem (rehabilitativem) Bereich gesetzlich vorgegeben ist. Ausnahmen stellen lebensbedrohliche Situationen dar, die ein unverzügliches Handeln erforderlich machen.

7 Telefon / Post

  • Jeder Patient erhält bei seiner Aufnahme die Möglichkeit der Nutzung eines stationären Telefons im Zimmer. Mit diesem Telefon kann er innerhalb der Klinik telefonieren und durch das Personal erreicht werden. Der Patient kann zusätzlich zu diesem internen Telefon gegen Entgelt eine Telefonkarte zum öffentlichen Telefonieren erwerben. Ein entsprechender Kartenautomat steht in der Ebene 3 neben dem Büro der Patientenverwaltung. Über diesen Automaten werden auch verbliebene Restbeträge ausgezahlt.
  • Für abgehende Postsendungen steht vor dem Haupteingang ein öffentlicher Briefkasten zur Verfügung. Briefmarken können an der Rezeption in der Ebene 1 erworben werden.

8 Fundsachen

  • Fundsachen sind an der Rezeption oder beim Stationspersonal abzugeben.

9 Genuss- und Rauschmittel

  • Unser Haus ist ein rauchfreies Krankenhaus. Das Rauchen ist nur in den dafür vorgesehenen Bereichen gestattet. Außerhalb von diesen ist das Rauchen im Klinikgebäude sowie auf dem Klinikgelände verboten.

10 Sauberkeit

  • Verunreinigungen der Räume, Wege, Gartenanlagen und des sonstigen Krankenhausgeländes sind zu vermeiden. Für Abfälle sind die vorbestimmten Behälter zu nutzen.

11 Elektronische Geräte / Rundfunk- und Fernsehgeräte

  • Die Klinik bietet die Nutzung von klinikeigenen Fernsehgeräten an. Die Nutzung privater Elektro-, Rundfunk- oder Fernsehgeräte ist nur in Ausnahmefällen gestattet und bedarf der Zustimmung der Mitarbeiter der Haustechnik. Ausgenommen hiervon ist die Benutzung privater Laptops oder von Geräten, die der Körperpflege dienen (z. B. Rasierapparate und Haartrockner). Alle privaten Geräte müssen den sicherheitstechnischen Standards entsprechen. Bei Verlust oder Beschädigung privater Geräte übernimmt die Klinik keine Haftung.

12 Privateigentum der Patienten

  • Wertgegenstände und entbehrliche Geldbeträge sollte der Patient so weit möglich seinen Angehörigen mitgeben. Auf Wunsch können an Arbeitstagen von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 Uhr bis 15:30 Uhr Geldbeträge gegen Hinterlegungsbescheinigung in der Patientenverwaltung (Ebene 3) verwahrt werden.
  • Dem Klinikpersonal ist es nicht gestattet, Privateigentum der Patienten in persönliche Verwahrung zu nehmen.
  • Die Haftung der Immanuel Klinik Märkische Schweiz beschränkt sich nur auf ordnungsgemäß in Verwahrung genommene Geldbeträge.
  • Diebstähle sind umgehend dem Pflegepersonal oder in der Verwaltung zu melden und polizeilich anzuzeigen.
  • Der Nachlass eines Patienten wird nur an Angehörige oder bevollmächtigte Personen nach Vorlage eines gültigen Erbscheins ausgehändigt.

13 Fahrzeugverkehr und Parken im Klinikbereich

  • Auf dem Gelände der Klinik gelten die Regeln der Straßenverkehrsordnung.
  • Das Abstellen von Fahrrädern, Motorrädern (Krafträdern) und PKW ist nur auf den dafür ausgewiesenen Flächen gestattet.
  • Das Abstellen von Fahrzeugen vor dem Haupteingang ist nur zum Be- und Entladen gestattet.

14 Ausnahmesituationen / technische Hinweise

  • Die Immanuel Klinik Märkische Schweiz ist mit Brandmeldetechnik ausgestattet.
  • Bitte benachrichtigen Sie sofort das Stationspersonal, wenn Sie ein Feuer oder eine andere Betriebsstörung entdecken. Schließen Sie bitte alle Fenster und Türen.
  • Bewahren Sie im Brandfall die Ruhe und folgen Sie den Anweisungen des Personals.

15 Datenschutz

  • Die bei der Aufnahme erhobenen Patientendaten werden in die zentrale EDV-Anlage der Klinik eingegeben. Dies ist notwendig, damit die erforderlichen Daten für Ihre Behandlung zur Verfügung stehen. Selbstverständlich sind alle Ihre persönlichen Daten umfassend und wirkungsvoll entsprechend der Vorschriften des Datenschutzgesetzes geschützt.

16 Beschwerdemanagement

  • Für Wünsche, Anregungen oder Kritik können Sie unser ausliegendes Beschwerdeformular ausfüllen und auf Wunsch anonym in den Kasten mit der Aufschrift „Ihre Meinung ist uns wertvoll“ einwerfen.
  • Bitte sprechen Sie uns jederzeit auch persönlich an – Ihre kritischen Anmerkungen werden, wenn nicht sofort vor Ort lösbar, umgehend zu unserer Qualitätsmanagementbeauftragten weitergeleitet.

17 Ahndungen bei Verstößen gegen die Hausordnung

  • Patienten/-innen, die gegen die Bestimmungen der Hausordnung verstoßen und damit den ordnungsgemäßen Ablauf stören bzw. den medizinischen Behandlungsauftrag der Immanuel Klinik Märkische Schweiz gefährden, können aus der rehabilitativen Behandlung ausgeschlossen werden.
  • Begleitpersonen, Besucher/-innen und andere Personen können bei Verstößen aus der Klinik verwiesen werden. In schwerwiegenden Fällen bleibt die Erteilung eines Hausverbotes vorbehalten.

18 Inkrafttreten

  • Diese Hausordnung tritt am 17. Februar 2012 in Kraft.

Die Geschäftsführung der Immanuel Klinik Märkische Schweiz
Stand 02/2013

 
 
 
Alle Informationen zum Thema

Onkologisches Versorgungszentrum Märkisch-Oderland

  • Ganzheitliche Versorgung von Krebspatienten in Märkisch-Oderland. direkt zum OVZ

Ansprechpartner

Termine

  • 15 Juni 2024
    2. Immanuel Krebsforum für Betroffene
    mehr

Weitere Termine

Direkt-Links