Voraussetzungen für die Reha

Die Art der Tumorerkrankung, bestimmte gesetzliche Grundlagen zur Kostenübernahme sowie einige weitere Voraussetzungen bedingen die Aufnahme in unserem Haus. Die wichtigsten Informationen dazu haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Kostenträgerschaft

Als Fachklinik für onkologische Rehabilitation werden in der Immanuel Klinik Märkische Schweiz Patienten im Rahmen von Anschlussrehabilitationen und onkologischen Nachsorgeleistungen im Antragsverfahren betreut. 

Die gesetzlichen Grundlagen zur Erlangung von Leistungen zur Rehabilitation sind im Sozialgesetzbuch (SGB) V, VI und IX verankert. Eine Besonderheit bei Tumorerkrankungen ist, dass eine solche Maßnahme nicht nur Erwerbstätigen sondern auch familienversicherten Angehörigen und Beziehern einer Rente gewährt wird.

Mit folgenden Kostenträgern bestehen Belegungsverträge:

  • Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg
  • Deutsche Rentenversicherung Bund
  • Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
  • Arbeitsgemeinschaft für Krebsbekämpfung
  • Gesetzliche Krankenkassen

Art der Tumorerkrankung

Patienten mit Tumorerkrankungen in nachfolgenden Organsystemen können in der Klinik rehabilitiert werden:
  • Hals-Nasen-Ohren Bereich
  • Atmungsorgane
  • Verdauungsorgane
  • Brustdrüse
  • Weibliche und männliche Genitalorgane
  • Nieren und Harnorgane
  • Schilddrüse
  • Haut
  • Bösartige Systemerkrankungen des Blutes und lymphatischen Systems

ausführliche Liste der onkologischen Krankheitsbilder

Weitere Voraussetzungen

Bestimmte Voraussetzungen müssen für die Gewährung einer onkologischen Rehabilitationsmaßnahme gegeben sein:

  • versicherungsrechtliche – diese werden durch den Kostenträger geprüft
  • Vorliegen einer Rehabilitationsindikation (Vorhandensein von Funktionsstörungen, die durch Erkrankung selbst oder Therapie bedingt sind)
  • Rehabilitationsfähigkeit des Patienten (bestimmte Alltagsaktivitäten wie Toilettengang, Waschen, Essen, An- und Auskleiden müssen selbstständig durchgeführt werden können; Patient muss belastbar für die rehabilitative Therapie sein.
  • Vorliegen einer positiven Rehabilitationsprognose (vorhandene Funktionsstörungen müssen sich mit den Maßnahmen der Rehabilitation verbessern lassen)
  • kein akutmedizinischer Behandlungsbedarf sowie kein vorrangiger Rehabilitationsbedarf auf Grund einer nicht-onkologischen Erkrankung
  • Einverständnis des Patienten und die Bereitschaft zur aktiven Teilnahme an der Rehabilitationsmaßnahme
  • abgeschlossene operative Therapie oder Strahlen- bzw. Chemotherapie
  • Ausschluss einer die Rehafähigkeit beeinträchtigenden stoffgebundenen Abhängigkeitserkrankung

Eine onkologische Rehabilitationsmaßnahme wird für die Dauer von 21-24 Tagen gewährt. Medizinisch begründete Verlängerungen sind möglich.

Aufnahme von Patienten mit Behinderungen

Gehbehinderte bzw. rollstuhlpflichtige Patienten können aufgenommen werden, wobei Mobilität gegeben sein sollte. In Kooperation mit einer Dialysepraxis in Strausberg kann die Rehabilitation von Patienten mit dialysepflichtiger terminaler Niereninsuffizienz gewährleistet werden.

Aufnahme von Kindern und Begleitpersonen

Die Immanuel Klinik Märkische Schweiz bietet die Möglichkeit Kinder sowie Begleitpersonen von Patienten aufzunehmen. Die Betreuung und Versorgung von Kindern während der Therapiezeiten erfolgt in einer ortsansässigen Kita bzw. Schule. Erwachsene Begleitpersonen haben die Möglichkeit, durch Unterbringung in einem Zweibettzimmer, die Rehabilitation ihres Angehörigen zu unterstützen und im Ort befindliche physiotherapeutische Angebote zu nutzen.

 
 
 
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Onkologisches Versorgungszentrum Märkisch-Oderland

  • Ganzheitliche Versorgung von Krebspatienten in Märkisch-Oderland. direkt zum OVZ

Ansprechpartner

  • Prof. Dr. med.
    Diana Lüftner
    Ärztliche Leitung und Chefärztin der Immanuel Klinik Märkische Schweiz

    Immanuel Klinik Märkische Schweiz
    T 033433 55–504
    vcard herunterladen

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