Aufnahmeverfahren

Im Aufnahmeverfahren werden zunächst die persönlichen Voraussetzungen zum Antritt einer onkologischen Reha-Maßnahme geprüft. Gegebenenfalls kann die Behandlung dann bereits am Anreisetag beginnen.

Aufnahmeverfahren

Der Prozess des Aufnahmeverfahrens beginnt mit dem Eingang der patientenbezogenen Daten, sprich Rehabilitationsanträge und Arztbriefe der stationären Einrichtungen oder der Kostenträger. Diese werden durch den ärztlichen Leiter durchgesehen und somit die persönlichen Voraussetzungen zum Antritt einer onkologischen Rehabilitationsmaßnahme geprüft.

Gleichzeitig werden Besonderheiten des Patienten, wie zum Beispiel individuelle Ernährungsgewohnheiten, festgestellt, um entsprechende Vorbereitungen vor Beginn der rehabilitativen Maßnahme zu treffen. Des Weiteren werden in Zusammenarbeit mit dem Sozialarbeiter und der Pflegedienstleitung der Klinik fehlende, für die Rehabilitation notwendige medizinische Unterlagen des Patienten angefordert.

Die Aufnahme des Patienten erfolgt immer am Anreisetag in der Regel durch einen Facharzt. Bei Aufnahme durch einen Assistenzarzt ist durch die ärztliche Besetzung der Bereiche sichergestellt, dass innerhalb von 24 Stunden eine beratende Facharztvorstellung erfolgt.

Der Beginn der Rehabilitationsmaßnahme erfolgt bei Anreise am Vormittag am selbigen Tag, bei Anreise am Nachmittag am darauffolgenden Vormittag.

 
 
 
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