Was ist eine Anschlussrehabilitation?

Diese Maßnahme erfolgt unmittelbar, in der Regel zwei bis sechs Wochen nach Abschluss einer antitumorösen Therapie (Operation, Strahlentherapie, Chemotherapie oder andere medikamentöse Tumortherapie).

Onkologische Nachsorgeleistungen im Antragsverfahren

Der Antrag auf eine Anschlussrehabilitation wird nach Anregung durch den behandelnden Arzt mit Unterstützung des Sozialdienstes durch den Patienten gestellt. Bei Einleitung einer Anschlussrehabilitation muss eine Chemotherapie oder andere medikamentöse Tumortherapie nicht abgeschlossen, aber bereits eingeleitet sein. Nachsorgeleistungen werden bis zum Ablauf eines Jahres nach Behandlungsende gewährt.

Bis zum Ablauf von zwei Jahren nach Therapieende können Rehabilitationsmaßnahmen erneut durchgeführt werden, wenn noch Funktionsstörungen durch die Tumorerkrankung oder deren Therapie vorliegen. Der Antrag wird beim zuständigen Sozialleistungsträger, was meistens die Deutsche Rentenversicherung ist, durch den Patienten selbst gestellt.

 

 

 
 
 
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Onkologisches Versorgungszentrum Märkisch-Oderland

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  • Prof. Dr. med.
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    Ärztliche Leitung und Chefärztin der Immanuel Klinik Märkische Schweiz

    Immanuel Klinik Märkische Schweiz
    T 033433 55–504
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